GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB
FÜR HÄNDLER / WIEDERVERKÄUFER
Bei der Übernahme von Waren gelten folgende Geschäftsbedingungen als vereinbart:
1. Eigentum. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in meinem Besitz. Der Kunde haftet in vollem Umfang für ihm anvertraute Ware.
2. Zahlung. Wenn nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb genannter Frist ab Rechnungsdatum zu begleichen. Alle Preise verstehen sich
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Rabatte. Mengenrabatte auf Anfrage.
4. Zinsen. Im Verzugsfall werden bankübliche Zinsen fällig.
5. Lieferung. Ich bemühe mich, Ware, die nicht sofort geliefert werden kann, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt nachzuliefern. Die Fristen dafür ergeben sich
vorwiegend aus fertigungstechnischen Bedingungen und sind ggfls. Bei termingebundenen Bestellungen abzusprechen. Eine Liefergarantie kann nicht gegeben werden. Bei Versand durch Post oder Frachtunternehmen
werden Verpackung und Frachtkosten in Rechnung gestellt.
6. Umtauschrecht. Das Umtauschrecht wird Wiederverkäufern bis zu einem Jahr nach Rechnungsdatum eingeräumt. Davon ausgenommen sind: Kunstkeramiken, baukeramische
Einzelanfertigungen, Sonderanfertigungen sowie als 2.Wahl /F) gekennzeichnete Ware. Beim Umtausch ist die entsprechende Rechnung vorzulegen. Die Ware muß sich in einwandfreiem ungebrauchtem Zustand befinden.
7. Reklamationen. Sollte trotz Endkontrolle fehlerhafte Ware ausgeliefert worden sein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Spätere Reklamationen werden
nicht anerkannt. Als 2.Wahl gekennzeichnete Ware ist von der Reklamation ausgeschlossen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß durch die Fertigung
in reiner Handarbeit kleine Abweichungen in Maß, Form und Glasur sowie Ungleichmäßigkeiten in der Oberfläche auftreten können, die nicht als Mängel anerkannt werden, sondern dem Charakter der Handarbeit entsprechen.
8. Garantien. Für Seriengeschirre bzw. Sonderserien wird eine Nachkaufgarantie gegeben, die durch Rohstoffveränderungen oder technische Veränderungen in der
Produktion eingeschränkt sein kann. Die verwendeten Materialien sind lebensmittelgerecht und spülmaschinengeeignet.
9. Gerichtsstand ist Wolfhagen.
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PRIVATKUNDEN
1. Eigentum. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in meinem Besitz. Der Kunde haftet in vollem Umfang für ihm anvertraute Ware.
2. Zahlung. Ware ist sofort zahlbar. Davon ausgenommen sind baukeramische Aufträge, für die eine Rechnung ausgestellt wird. Wenn nicht anders
vereinbart, sind Rechnungen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Lieferung. Ich bemühe mich, Ware, die nicht sofort geliefert werden kann, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt nachzuliefern. Die Fristen dafür ergeben sich
vorwiegend aus fertigungstechnischen Bedingungen und sind ggfls. Bei termingebundenen Bestellungen abzusprechen. Eine Liefergarantie kann nicht gegeben werden. Bei Versand durch Post oder Frachtunternehmen
werden Verpackung und Frachtkosten in Rechnung gestellt. Eine Haftung für Transportschäden wird ausgeschlossen. Nicht akzeptierte Ware ist binnen 14 Tagen frei zurückzusenden.
4. Umtauschrecht. Vom Umtausch ausgenommen sind: Kunstkeramiken, baukeramische Einzelanfertigungen, Sonderanfertigungen sowie als 2.Wahl /F) gekennzeichnete Ware.
Beim Umtausch ist die entsprechende Quittung vorzulegen. Die Ware muß sich in einwandfreiem ungebrauchtem Zustand befinden.
5. Reklamationen. Sollte trotz Endkontrolle fehlerhafte Ware verkauft worden sein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Spätere Reklamationen werden nicht
anerkannt. Als 2.Wahl gekennzeichnete Ware ist von der Reklamation ausgeschlossen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß durch die Fertigung in
reiner Handarbeit kleine Abweichungen in Maß, Form und Glasur sowie Ungleichmäßigkeiten in der Oberfläche auftreten können, die nicht als Mängel anerkannt werden, sondern dem Charakter der Handarbeit entsprechen.
6. Garantien. Für Seriengeschirre bzw. Sonderserien wird eine Nachkaufgarantie gegeben, die durch Rohstoffveränderungen oder technische Veränderungen in der
Produktion eingeschränkt sein kann. Die verwendeten Materialien sind lebensmittelgerecht und spülmaschinengeeignet und entsprechen dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.
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